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Gleichberechtigung betr.: 1.
Militär, 2. Zivilschutz, 3.
AHV, 4. Elternschaft, 5.
Abtreibung
("J"
/ "N" / "T")
> Stellungnahme zu: 6.
Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro,
8. Quoten, 9.
Sprache
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pers. Kommentar
(Legende:
"J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise /
"o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)
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Themen aus! |
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Gemeinsame elterliche Sorge
Seit dem 1. Juli 2014 ist das neue Sorgerecht in Kraft. Bei
unverheirateten Eltern oder bei einer Scheidung bildet nunmehr die gemeinsame elterliche Sorge die Regel.
Über die Zuteilung der elterlichen Sorge muss neu entschieden werden, wenn dies "wegen
wesentlicher Änderung der Verhältnisse zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist"
(Art. 298d Abs. 1 ZGB).
Das Bundesgericht hält in einem ersten Entscheid zur Aufhebung des gemeinsamen
Sorgerechts verschiedene Kriterien fest, die eine
Alleinzuteilung rechtfertigen können (Urteil des Bundesgerichtes vom 27. August
2015). Dieses Urteil des Bundesgerichts könnte nun aber dahingehend interpretiert werden, dass durch anhaltend unkooperatives Verhalten eines Elternteiles (in diesem Falle der Mutter) das andere Elternteil (in diesem Falle der Vater) ausgebootet werden kann und auf diesem Wege die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge auch mit dem neuen Sorgerecht zu erreichen ist.
Damit würde allerdings die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers genau ins Gegenteil verkehrt. |
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AHV
- Alters- und Hinterlassenenversicherung: |
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AHV
wird grösstenteils von Männern finanziert! |
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Der
Statistikbericht
des BSV für das Jahr 2002
zeigt deutlich das Ungleichgewicht zwischen Frauen
und Männern bei der AHV
insbesondere als Folge des unterschiedlichen AHV-Alters
und der unterschiedlichen Lebenserwartung (Frauen haben
eine deutlich höhere Lebenserwartung als Männer): |
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Von
den 1'548'000 bezugsberechtigten Personenn waren
61% Frauen und nur
39% Männer.
Bei den 4'239'700 beitragsleistenden Personen
dagegen waren 56% Männer und nur
44% Frauen.
Selbst
bei vorsichtigen Berechnungen
unter zu Hilfenahme eines Splittingmodells wurde
die AHV mehrheitlich von Männern finanziert, indem 53%
der AHV-beitragspflichtigen Einkommenssumme
von Männern stammte (ohne Splittingmodell sogar
71%); andererseits bezogen Männer aber nur
Leistungen im Umfange von 39% (gegenüber Frauen
im
Umfange von 61%!).
Quelle:
AHV-Statistik 2002 des Bundesamtes für
Sozialversicherung:
>>
betreffender
Auszug (2 Seiten, pdf) |
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Trotz
"Gleichberechtigung" gilt auch heute noch für
Männer ein höheres AHV-Alter wie für Frauen. Männer werden
dadurch in doppelter Weise benachteiligt: Sie kommen
nicht nur erst später in den Genuss von Bezügen, sie
bezahlen auch länger Beiträge ein. Zudem können
Männer auch von den diversesten Vergünstigungen für
Rentner erst später profitieren als Frauen.
Wenn also schon für Frauen und Männer ein
unterschiedliches AHV-Alter gelten soll, dann sollte dieses
aber gerechterweise gerade umgekehrt für Frauen höher
angesetzt werden als für Männer, da Frauen ja auch eine
viel höhere Lebenserwartung haben als
Männer.
Das AHV-Eintrittsalter für Frauen liegt derzeit bei 64
Jahren, jenes für Männer bei 65 Jahren. Während
Jahrzehnten war das Frauenrentenalter aber sogar um
ganze drei Jahre tiefer als das Männerrentenalter, so
dass Frauen bereits im Alter von 62 Jahren in Pension
gehen konnten. Diese Privilegierung der Frauen
verursachte in all den Jahren Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Dadurch wurde ein tiefes Loch in die
AHV-Kasse gefressen, was zu einer starken
Beeinträchtigung der Zukunftssicherung der AHV
beigetragen hat.
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Studie
"Gewalt gegen Männer" (Deutschland, 2004)
Im Auftrag des
Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
(Anm.: = Bundesministerium für alle
ausser Männer...!??)
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Die Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" ist die erste Studie zur gesamten Bandbreite der personalen Gewalt gegen Männer.
Studien zu Männern als Täter und zu Frauen als Opfer werden bereits seit längerem durchgeführt. Ein Überblick über Männer als Opfer verschiedenster Gewaltarten
lag bislang jedoch nicht vor. |
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Link
zur Studie "Gewalt gegen Männer"
www-gewalt-gegen-maenner.de
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Bundesratswahlen
vom 10. Dezember 2003:
Das dramatische und unnötige Ausscheiden
von Ruth Metzler aus der Schweizer Regierung:
Von der eigenen Partei
in die Wüste geschickt!
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