> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

  
   Fragestellung
an die Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003  (Umfrage)
 9Sprachliche Gleichbehandlung

  In Texten von gesetzlichen Erlassen wird heute - im Rahmen der sprach-
  lichen Gleichbehandlung - jeweils zuerst die weibliche und dann noch die 
  männliche Personenbezeichnung verwendet. Hielten Sie es für sinnvoll, 
  wenn bei der Reihenfolge weiblich/männlich abgewechselt würde?

          Ja       Nein       teilweise       ohne Antwort
  > Auswertung zur Frage 9 (Sprache) unten auf dieser Seite
 
 
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In seinem Bericht über das Rechtsetzungspro-
gramm "Gleiche Rechte für Mann und Frau"
vom 26. Februar 1986 hält der Bundesrat betreffend die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in gesetzlichen Erlassen fest: "Ge-
schlechtsspezifische Begriffe in der Gesetzgebung tragen mit dazu bei, dass Männer und Frauen wenn nicht rechtlich, so doch faktisch auf je bestimmte Verhaltensweisen festgelegt werden." (Seite 10)
Es erscheint dem Bundesrat schliesslich als angezeigt, "all jene Erlasse, die für Frauen und Männer in gleicher Weise gelten, wenn möglich so zu fassen, dass die Geschlechter auch in sprach-
licher Hinsicht gleich behandelt werden. Sinnge-
mäss sind für Organ- und Funktionsbezeichnungen geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen, wo solche zur Verfügung stehen. Anstelle des Begriffs 'Ersatzmann' ist etwa der Ausdruck 'Ersatzmitglied' zu verwenden. In anderen Fällen wiederum kann es sich als notwendig erweisen, sowohl die männliche wie die weibliche Form einer Amts- oder Berufsbezeichnung in den Erlass aufzunehmen." (Seite 10f)

Im letzteren Falle handelt es sich um sog. "Paar-
formen" wie z.B. in der Bezeichnung "Lehrerinnen und Lehrer". Diese Paarformen werden in der Gesetzgebung relativ häufig verwendet. Dabei steht aber heutzutage praktisch immer die weibliche Form an erster und die männliche erst an zweiter Stelle. Wenn es schon um eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern gehen soll, dann wäre auch hier eine gewisse Abwechslung in der Reihenfolge wünschenswert:
Zur Reihenfolge

"Von der Zielrichtung der sprachlichen Gleichbehandlung her spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob bei Vollformen die feminine oder die maskuline Form vorangeht. Der Entscheid für die eine oder andere Möglichkeit wird wohl oft vom Kontext abhängig sein; die einmal gewählte Reihenfolge sollte jedoch über den ganzen Text beibehalten werden. Soll in einem Text die Präsenz von Frauen unterstrichen werden, so wird die feminine Form vorangestellt: Professorin-
nen und Professoren statt Professoren und Professorinnen."

(Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen, Schweizerische Bundeskanzlei, Bern 1996, Seite 8)
Zur sprachlichen Gleichbehandlung in der Amts-
sprache
gibt es verschiedenste Möglichkeiten, so etwa die erwähnten Paarformen (Lehrerinnen und Lehrer), die Neutralisation (Lehrende), die Ab-
straktion
(Lehrkraft) oder Umformulierungen (Wer an der Schule unterrichtet...). Mit der Kombination dieser Möglichkeiten in Texten können gewisse Nachteile der Einzellösungen umgangen werden (kreative Lösung).

Ungeeignet sind generell Sparformen mit Gross-I (LehrerInnen)
: Diese Formen sind näm-
lich nur in der weiblichen Form aussprechbar und sie sollten daher nicht verwendet werden.
Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen  > > >
(Schweizerische Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
2., vollständig überarbeitete Auflage 2009)
 
Auswertung Frage 9 (Sprache):                                    > Fragestellung oben auf dieser Seite
59% der Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen haben, halten eine Abwechslung in der Reihenfolge für nicht nötig. Immerhin fällt auf, dass Frauen eine Abwechslung in der Reihenfolge als sinnvoller erachten als Männer und dass nur 49% der Frauen, welche an der Befragung teilgenommen haben, eine Abwechslung in der Reihenfolge gänzlich als unnötig erachten.

ALLE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> FDP: Frage 1)    

FDP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SP: Frage 1)    

SP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SVP: Frage 1)    

SVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> CVP: Frage 1)    

CVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> DIverse: Frage 1)    

ANDERE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.
 

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