Fragestellung an die
Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003 (Umfrage) |
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Aktuelle
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Das
heute zum EDI gehörende eidgenössische
Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
gibt es seit 1988. Im Jahre 2003 wurden dort 17 Mitar-
beitende (12.4 Stellenprozent) plus 4 Praktikantin-
nen beschäftigt (Angaben gemäss Homepage des Büros), davon
über 90% Frauen. Die Aufgaben dieses Büros sind im
Gleichstellungsgesetz auf-
geführt. Das Gleichstellungsgesetz wiederum wurde aufgrund
des Gleichberechtigungsartikels in der Bundesverfassung
erlassen. |
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1 Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand
darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der
Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache,
der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen,
weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen
einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann
und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre
rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in
Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch
auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das
Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen
der Behinderten vor.
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1 Das
Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und
Mann fördert die Gleichstellung der
Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für
die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter
Diskriminierung ein.
2 Zu
diesem Zweck nimmt es namentlich folgende Aufgaben wahr:
a. es
informiert die Öffentlichkeit;
b. es berät Behörden und
Private;
c. es führt Untersuchungen
durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete
Massnahmen;
d. es kann sich an
Projekten von gesamtschweizerischer Bedeutung beteiligen;
e. es
wirkt an der Ausarbeitung von Erlassen des Bundes mit, soweit
diese für die Gleichstellung von Bedeutung sind;
f. es prüft die Gesuche um
Finanzhilfen nach den Artikeln 14 und 15 und überwacht
die Durchführung der Förderungsprogramme.
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Männer
haben in diesem Büro kaum Ansprech-
partner. Ihre Gleichberechtigunsinteressen werden weitgehend
ignoriert. Die einseitig nur für Männer geltende Militär-
und Zivilschutzdienstpflicht, welche der Idee der
Gleichberechtigung völlig widerspricht und für Männer eine
"Rollenfixierung" bedeutet, war dort bisher kein
Thema.
Entsprechend versteht das Büro seine Tätigkeit weniger in
der Förderung von tatsächlicher Chan-
cengleichheit von Frau und Mann als vielmehr in der Umsetzung
feministischer Doktrinen. Dazu ge-
hören auch abschätzige
Kampagnen gegen Männer.
Zu diesen Kampagnen zählt die im Jahre 2002 ge-
startete Aktion "FAIRPLAY-AT-HOME". Im Rahmen dieser
Aktion wurden im Fernsehen 4 unterschied-
liche TV-Spots ausgestrahlt, in denen Männer pauschal als
"hinterlistige Drückeberger" dargestellt werden: Ein
Familienvater (gespielt vom Schau-
spieler und Komiker Andreas Schlatter) verrät darin anderen
Ehemännern "Tricks“ aus eigener Erfahrung, wie man
sich vor Hausarbeit am besten drücken kann. |
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Text
der 4 TV-Spots des eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Frau und Mann (aus dem Schweizerdeutschen ins Hochdeutsche übertragen):
1.)
TV-Spot „Fussball"
Ehemann:
„Heute zeige ich Ihnen, wie man sich drücken kann vor dem
Abwasch, wenn es einmal viel Geschirr hat. Schwärmen Sie schon
beim Abendessen davon, dass heute ein ganz wichtiger
Fussballmatch im Fernsehen kommt. Legen Sie dann eine
entsprechende Videokassette ein und ich garantiere Ihnen, Ihre
Frau merkt es nicht, auch wenn es ein uraltes Spiel ist!“ Sprecher:
„Oder einfacher: Fairplay at home!“
2.) TV-Spot „Regen“
Ehemann:
“Heute zeige ich Ihnen, wie Sie sich drücken können, wenn
Sie keine Lust haben, am Abend die Kinder ins Bett zu tun.
Warten Sie nach der Arbeit vor dem Haus bis es im Kinderzimmer
von selbst dunkel wird! Vielleicht noch ein Tipp: Sollte es
Regnen, ziehen Sie nicht gerade Ihren besten Anzug an.“ Sprecher:
„Oder einfacher: Fairplay at home!“
3.) TV-Spot „Feuerwehr“
Ehemann:
„Heute zeige ich Ihnen, wie Sie sich drücken können, wenn
Sie wissen, dass Ihre Frau am Abend wieder einmal eine
Grundsatzdiskus-
sion will. Gehen Sie in die freiwillige Feuerwehr und
organisieren Sie einen guten Kollegen, der im richtigen Moment
anruft. Sitzen Sie dann in der Beiz den ganzen Abend an einem
starken Rauchertisch, damit Sie nachher - wenn Sie nach hause
kommen - sagen können: ‚Es ist wahnsinnig, wie das heute
wieder gebrannt hat!’.“ Sprecher:
„Oder einfacher: Fairplay at home!“
4.)
TV-Spot „Tarnung“
Ehemann:
„Heute zeige ich Ihnen, wie man sich drücken kann, wenn Sie
aus der Küche den furchtbaren Satz hören: ‚Du Schatz, könntest
Du nicht noch schnell...!’ In die Waschküche hinunter gehen,
Staub saugen oder den Abfallsack hinaustragen können Sie
geschickt umgehen, wenn Sie sich raffiniert tarnen, sei es als
Lampenschirm, als Kissen auf dem Sofa oder - für
Fortgeschrittene - an Weihnachten als Christbaum.“ Sprecher:
„Oder einfacher: Fairplay at home!“ |
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1 Die
Ehegatten sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für
den gebührenden Unterhalt der Familie.
2 Sie
verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen
leistet, namentlich durch Geldzahlungen, Besorgen des
Haushaltes, Betreuen der Kinder oder durch Mithilfe im Beruf
oder Gewerbe des andern.
3 Dabei
berücksichtigen sie die Bedürfnisse der ehelichen
Gemeinschaft und ihre persönlichen Umstände. |
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Frauen
können sich indes nach wie vor elegant
vor der Militär- und
Zivilschutzdienstpflicht drücken, indem sie diesbezüglich
ganz einfach von der Bundesverfassung gegenüber Männern
privilegiert werden. Und freiwillig übernehmen diese
Pflichten ja nur sehr, sehr wenige Frauen...
Das Büro für die Gleichstellung
von Frau und Mann nimmt seine Aufgaben oft nur einseitig wahr
und wird dadurch seinen Anforderungen nicht gerecht.
"Fairplay" auch gegenüber Männern wäre angesagt. Braucht
es das Büro überhaupt? Wahrscheinlich könnte die
Gleichberechtigung ausgewogener umgesetzt werden, wenn das
Büro aufgelöst und dessen Aufgaben themenspezifisch auf
andere bereits bestehende Amtsstellen verteilt würden. Hierzu
bedürfte es einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes. |
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Auswertung
Frage 7 (Gleichstellungsbüro):
>
Fragestellung
oben auf dieser Seite |
63% der
Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen
haben, lehnen Aktionen des Gleichstellungsbüros ab, in
denen pauschal ein negatives Männerbild vermittelt
wird. Nur 15% befürworten solche Aktionen uneingeschränkt.
In dieser Frage gehen die Meinungen je nach Parteizugehörigkeit
stark auseinander. |
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ALLE |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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(> FDP:
Frage 8)
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FDP |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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(> SP:
Frage 8)
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SP |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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(> SVP:
Frage 8)
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SVP |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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(> CVP:
Frage 8)
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CVP |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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(> DIverse:
Frage 8)
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ANDERE |
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An der
Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die
eidg. Wahlen 2003 teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an:
42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien. |
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