> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

  
   Fragestellung
an die Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003  (Umfrage)
 8Quotenregelungen

  Halten Sie Quotenregelungen zur Verwirklichung der „tatsächlichen 
  Gleichstellung“ von Frau und Mann (heute noch) für sinnvoll?

          Ja       Nein       teilweise       ohne Antwort
  > Auswertung zur Frage 8 (Quotenregelungen) unten auf dieser Seite
 
 
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Im Gleichstellungsgesetz, welches am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist, werden Quotenregelungen legi-
timiert:
Gleichstellungsgesetz: Art. 3 Diskriminierungsverbot

1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.

2 Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.

3 Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.

Quotenregelungen werden als zeitweilige Sonder-
massnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der "De-facto-Gleichberechtigung" von Frau und Mann eingesetzt. Sie dürfen aber keinesfalls die Beibe-
haltung ungleicher oder gesonderter Massstäbe zur Folge haben; solche Sondermassnahmen sind daher aufzuheben, sobald die Ziele der Chancen-
gleichheit und der Gleichbehandlung erreicht und Vorurteile aufgrund der herkömmlichen Rollenfixie-
rung abgebaut sind.

Ziel darf also nicht eine 50% Vertretung von beiden Geschlechtern in allen Bereichen sein, denn es geht nicht um eine "unpersönliche statistische Gleichberechtigung" und damit um Gleichmacherei. Vielmehr soll durch den Abbau von Vorurteilen schliesslich Chancengleichheit für jedes einzelne Individuum unabhängig von seinem Geschlecht erreicht werden.

Mit Quotenregelungen kommt es aber in jedem Einzelfalle erst recht zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, obwohl das Geschlecht ja gerade keine Rolle mehr spielen sollte.

Art. 3 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes, in welchem diskriminierend wirkende Quotenregelun-
gen legitimiert werden, kann nur Übergangscha-
rakter
haben und muss so bald als möglich wieder aufgehoben werden.
 
 
Auswertung Frage 8 (Quotenregelungen):                    > Fragestellung oben auf dieser Seite
65% der Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen haben, lehnen Quotenregelungen ab.

ALLE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> FDP: Frage 9)    

FDP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SP: Frage 9)    

SP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SVP: Frage 9)    

SVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> CVP: Frage 9)    

CVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> DIverse: Frage 9)    

ANDERE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.
 

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