> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

  
   Fragestellung
an die Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003  (Umfrage)
 1.  Einseitige Militärdienstpflicht für Männer

  Würden Sie eine Regelung unterstützen, wonach Frauen bezüglich 
  Militär nicht nur die gleichen Rechte hätten wie Männer, sondern auch 
  die gleichen Pflichten?

 
(Betroffen wäre insbesondere die Militärdienstpflicht, die Militärdienst-
  pflichtersatzabgabe und der zivile Ersatzdienst. Bei Elternschaft könnte  
  wahlweise ein Elternteil von der Pflicht befreit werden; ganz im Einklang 
  mit dem gleichberechtigungskonformen Eherecht also auch der Vater. )

          Ja       Nein       teilweise       ohne Antwort

  > Auswertung zur Frage 1 (Militär) unten auf dieser Seite

 
 
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Plädoyer
für Gleichbrechtigung von Frau und Mann
bezüglich Militär- und Zivilschutzdienstpflicht
  > > > 
(mit Auszügen aus dem Bundesrätlichen Bericht 
über das Rechtsetzungsprogramm "Gleiche Rechte 
für Mann und Frau" vom 26. Februar 1986)

Die immer noch nur für Männer geltende Militärdienstpflicht ist in der Bundesverfassung festgelegt:
Bundesverfassung: Art. 59 Militär- und Ersatzdienst

1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.

2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.

3 Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.

4 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.

5 Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

Frauen können freiwillig "militärdienstpflichtig" werden: Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre männlichen Kollegen (Es spräche somit auch nichts gegen die generelle Ausdehnung der Pflicht auf Frauen.):
Militärgesetz: Art. 3 Militärdienst der Schweizerin

1 Die Schweizerin kann sich freiwillig zum Militärdienst anmelden.

2 Wird ihre Anmeldung angenommen, so muss sie an der Aushebung teilnehmen. Ist sie diensttauglich und bereit, die für sie vorgesehene Funktion zu übernehmen, wird sie militärdienstpflichtig.

3 Sie hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die militärdienstpflichtigen Schweizer. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen, insbesondere in bezug auf die Entlassung aus der Militärdienstpflicht, die Dauer der Dienste, die Verwendung und die Beförderung.

Männer, welche den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst auf sich nehmen:
Zivildienstgesetz: Art. 1 Grundsatz

Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz.

In den letzten Jahren wurden die Frauen in militär-schen Belangen auf Gesetzesstufe schrittweise den Männern gleichgestellt. So wurde am 1. Januar 1986 aus dem FHD der MFD, wodurch die Frauen ihren Dienst in vollwertiger Partnerschaft mit den Wehrmännern leisten können. Nachdem die Gleichstellung auf Gesetzesebene bereits vollzogen wurde, ist es naheliegend, dass dies nun auch auf Verfassungsstufe geschieht, was die Ausdehnung der Wehrpflicht auf Frauen bedeutet. Die allgemeine Wehrpflicht soll dazu dienen, die Last des Militärdienstes möglichst gleichmässig zu verteilen. Die Wehrpflicht ist auch Voraussetzung für einen angemessenen Lastenausgleich zwischen den Dienstleistenden und den Nichtdienstleistenden (Männer oder Frauen) in Form der Militärdienster-satzabgabe.
Im Jahre 2000 hat der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates eine Motion abgelehnt, wonach bei einer gleichberechtigungskonformen Lösung der Militärdienst nicht mehr zwingend gewesen wäre: 
Alle Schweizerinnen und Schweizer sollen die Wahl haben zwischen Militärdienst, Bevölkerungsschutz und Sozialdienst. Der Einsatz in einem dieser gleichwertigen Bereiche ist obligatorisch.  > > >
Wenn sich nun aber eine Mehrheit für die Aufrecht-erhaltung der Militärdienstpflicht ausspricht, sollte diese heutzutage auch für alle Schweizerinnen und Schweizer Geltung erhalten.
 
 
 
Auswertung Frage 1 (Militär):                                       > Fragestellung oben auf dieser Seite
58% der Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen haben, sprechen sich mindestens teilweise für eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern bezüglich der Pflichten beim Militär aus, Frauen gleichermassen wie Männer. 

ALLE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> FDP: Frage 2)   

FDP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SP: Frage 2)   

SP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SVP: Frage 2)   

SVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> CVP: Frage 2)   

CVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> DIverse: Frage 2)   

ANDERE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.
 

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