Fragestellung an die
Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003 (Umfrage) |
|
|
|
|
|
|
|
INFOTHEK |
|
|
|
Archiv
►
Aktuelle
Version |
|
|
|
|
|
Die
immer noch nur für Männer
geltende Militärdienstpflicht ist in der Bundesverfassung festgelegt: |
|
|
1 Jeder
Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.
Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
2 Für
Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
3 Schweizer,
die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine
Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen
veranlagt und eingezogen.
4 Der
Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des
Erwerbsausfalls.
5 Personen,
die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei
gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren,
haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf
angemessene Unterstützung des Bundes.
|
|
|
Frauen
können freiwillig "militärdienstpflichtig" werden:
Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre
männlichen Kollegen (Es spräche somit auch nichts gegen die
generelle Ausdehnung der Pflicht auf Frauen.): |
|
|
1 Die
Schweizerin kann sich freiwillig
zum Militärdienst anmelden.
2 Wird
ihre Anmeldung angenommen, so muss sie an der Aushebung
teilnehmen. Ist sie diensttauglich und bereit, die für sie
vorgesehene Funktion zu übernehmen, wird sie militärdienstpflichtig.
3 Sie
hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die militärdienstpflichtigen
Schweizer. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen,
insbesondere in bezug auf die Entlassung aus der Militärdienstpflicht,
die Dauer der Dienste, die Verwendung und die Beförderung.
|
|
|
Männer,
welche den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren
können, müssen auf Gesuch hin einen länger dauernden
zivilen Ersatzdienst auf sich nehmen: |
|
|
Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz. |
|
|
|
|
In
den letzten Jahren wurden die Frauen in militär-schen
Belangen auf Gesetzesstufe schrittweise den Männern
gleichgestellt. So wurde am 1. Januar 1986 aus dem FHD der
MFD, wodurch die Frauen ihren Dienst in vollwertiger
Partnerschaft mit den Wehrmännern leisten können. Nachdem
die Gleichstellung auf Gesetzesebene bereits vollzogen
wurde, ist es naheliegend, dass dies nun auch auf
Verfassungsstufe geschieht, was die Ausdehnung der Wehrpflicht
auf Frauen bedeutet. Die allgemeine Wehrpflicht soll dazu
dienen, die Last des Militärdienstes möglichst gleichmässig
zu verteilen. Die Wehrpflicht ist auch Voraussetzung für einen
angemessenen Lastenausgleich zwischen den Dienstleistenden und
den Nichtdienstleistenden (Männer oder Frauen) in Form der
Militärdienster-satzabgabe. |
|
|
|
|
Im
Jahre 2000 hat der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates eine
Motion abgelehnt, wonach bei einer
gleichberechtigungskonformen Lösung der Militärdienst nicht
mehr zwingend gewesen wäre: |
|
|
|
|
|
|
|
Wenn
sich nun aber eine Mehrheit für die Aufrecht-erhaltung der
Militärdienstpflicht ausspricht, sollte diese heutzutage auch
für alle Schweizerinnen und Schweizer Geltung erhalten. |
|
|
|
|
|
Auswertung
Frage 1 (Militär):
> Fragestellung
oben auf dieser Seite |
58% der
Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen haben,
sprechen sich mindestens teilweise für eine Gleichbehandlung
von Frauen und Männern bezüglich der Pflichten beim Militär
aus, Frauen gleichermassen wie Männer. |
|
|
|
ALLE |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien.
|
|
|
|
|
(> FDP:
Frage 2)
|
|
|
FDP |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien. |
|
|
|
|
(> SP:
Frage 2)
|
|
|
SP |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien. |
|
|
|
|
(> SVP:
Frage 2)
|
|
|
SVP |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien. |
|
|
|
|
(> CVP:
Frage 2)
|
|
|
CVP |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien. |
|
|
|
|
(> DIverse:
Frage 2)
|
|
|
ANDERE |
|
|
|
|
|
An der Befragung
nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003
teil:
71 Frauen und 134 Männer.
Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der
FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen
Parteien. |
|
|
|
|
|
|
|
|