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Sechs Thesen zur
Gleichberechtigung |
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1. These: Gleichberechtigung ist ein Grundrecht. |
Grundsätzlich haben heutzutage Frauen und Männer - ohne wenn und |
2. These: Gleiches Recht für Frauen und Männer ist eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit. |
Gegen
allfällige faktische Benachteiligungen kann man sich |
3. These: |
Früher gab es von Gesetzes wegen unterschiedliche Rollenzu- |
4.
These: Gleichberechtigung ist „überparteilich“ und hat Priorität. |
Die Umsetzung der Gleichberechtigung darf nicht von der Art |
5. These: Quotenregelungen wirken im Einzelfalle diskriminierend. |
Mit Quotenregelungen kommt es in jedem Einzelfalle erst recht |
6. These Unser Zeitgeist besagt: „Der Mann ist schlecht, die Frau ist gut.“ |
Oft ist zu lesen oder zu hören: Frauen würden alles besser machen.
Es kommt eben nicht auf das Geschlecht, sondern immer auf den feindlich“ zurückgewiesen; andererseits gilt es mittlerweile als ganz normal, wenn Männer in verschiedenster Art und Weise pauschal schlecht gemacht werden, wie z.B. in den „FAIRPLAY-AT-HOME“- TV-Spots des eidg. Gleichstellungsbüros. Ein respektvollerer Umgang miteinander - geprägt von gegenseiti- ger Achtung und Verständnis füreinander - wäre sicher auch für das weitere Vorankommen der Gleichberechtigung förderlich. |
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