Grundsätze der Gleichberechtigung

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Sechs Thesen zur Gleichberechtigung
von Frau und Mann

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  1. These:
  Gleichberechtigung ist ein Grundrecht.

  Grundsätzlich haben heutzutage Frauen und Männer - ohne wenn und 
  aber - Anspruch auf Gleichbehandlung in Verfassung und Gesetzen. 
  
  Ausgenommen von der Gleichberechtigung sind einzig Bereiche, in 
  denen dies „aus biologischen oder funktionalen Gründen absolut   
  ausgeschlossen“ ist.
(Formulierung des Bundesgerichts)

  „Gleiche Rechte“ bedeutet auch „gleiche Pflichten“. 

  (Feststellung des Bundesgerichts)

  2. These:
  Gleiches Recht für Frauen und Männer ist eine 
  Grundvoraussetzung für Chancengleichheit.

  Gegen allfällige faktische Benachteiligungen kann man sich  
  immerhin persönlich oder im Verbund zur Wehr setzen. 
  "Man ist ja im Recht."

             Beispiel Lohngleichheit: Auszug aus Art. 8 BV: "Mann und Frau haben 
             Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.


  Wenn es allerdings das Recht selbst ist, das diskriminiert, wie 
  sollte man sich da noch wehren können?

             Beispiel Militärdienstpflicht: Auszug aus Art. 59 BV: "Jeder Schweizer ist verpflichtet, 
   
          Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor. 
            
Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Schweizer, die weder 
             Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe."

  3. These:
  Chancengleichheit bedeutet nicht Gleichmacherei.

  Früher gab es von Gesetzes wegen unterschiedliche Rollenzu-
  weisungen für Frauen und Männer mit je nach Rolle eigenen 
  Rechten und Pflichten. Jede Frau und jeder Mann war dieser 
  Rollenzuweisung „rücksichtslos“ ausgeliefert.

  Ziel der „Gleichberechtigung“ war und ist es, diese vom Gesetz 
  her vorgeschriebene Rollenfixierung aufzuheben. Jede und jeder 
  soll die „passende“ Rolle frei wählen dürfen. Nur durch gleiches 
  Recht für Frauen und Männer wird dies überhaupt möglich.

  Gegen die Einnahme früherer Rollenmuster ist allerdings auch   
  heutzutage absolut nichts einzuwenden, sofern diese freiwillig 
  erfolgt.

  4.  These:
  Gleichberechtigung ist „überparteilich“ und hat Priorität.

  Die Umsetzung der Gleichberechtigung darf nicht von der Art 
  der politisch jeweils gerade durchsetzbaren Lösung abhängig 
  gemacht und dadurch blockiert werden: Z.B. Gleichberechtigung 
  beim Militär nur dann, wenn die Dienstpflicht aufgehoben wird 
  oder Gleichberechtigung bei der AHV nur dann, wenn das AHV-
  Alter heruntergesetzt wird.

  Gleichberechtigung sollte also keinesfalls zur „erpresserischen“  
  Durchsetzung „linker“ oder „rechter“ Minderheiten-Politik miss-
  braucht werden.

  5. These:
  Quotenregelungen wirken im Einzelfalle diskriminierend.

  Mit Quotenregelungen kommt es in jedem Einzelfalle erst recht 
  zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, wobei das 
  Geschlecht ja gerade keine Rolle mehr spielen sollte.

  Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes sollten vielmehr  
  konsequent abgelehnt als durch Quoten geradezu legitimiert 
  werden.

  Quotenregelungen bewirken zudem "Gleichmacherei" statt 
  "Chancengleichheit".

  6. These
  Unser Zeitgeist besagt: „Der Mann ist schlecht, die Frau ist gut.“

  Oft ist zu lesen oder zu hören: Frauen würden alles besser machen. 
  Die Welt wäre friedlicher, wenn Frauen an der Macht wären. Es gäbe 
  keine Kriege mehr. Die Politik bekäme eine andere Qualität im Um-
  gang miteinander. Frauen lehnten Gewalt ab. ...

  Frau Jacqueline Fendt, Frau Margaret Thatcher, Frau Ursula Koch

  und im letzten Fall die „Urania-Parkhaus-Doppelmörderin“ auf der 
  einen Seite sowie Herr Franz Steinegger, Herr Andreas Gross, Herr 
  Josef Estermann und im letzten Fall der Dalai Lama auf der anderen 
  Seite sind klassische Gegenbeispiele dafür.

  Es kommt eben nicht auf das Geschlecht, sondern immer auf den 
  einzelnen Menschen an!

  Heute wird auch jede kleinste Kritik an Frauen sofort als „frauen-
  feindlich“ zurückgewiesen; andererseits gilt es mittlerweile als ganz 
  normal, wenn Männer in verschiedenster Art und Weise pauschal 
  schlecht gemacht werden, wie z.B. in den „FAIRPLAY-AT-HOME“-
  TV-Spots des eidg. Gleichstellungsbüros.

  Ein respektvollerer Umgang miteinander - geprägt von gegenseiti-
  ger Achtung und Verständnis füreinander - wäre sicher auch für 
  das weitere Vorankommen der Gleichberechtigung förderlich.
 
 

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